Töpfern:  Sicherheit - Gesundheit - Umwelt
 

Alle hier genannten Empfehlungen und Hinweise basieren auf unserer langjährigen Erfahrung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder weitere örtliche Vorschriften und Bestimmungen.

Grundsätzliche Anforderungen an den Aufstellort von Keramikbrennöfen


Ofenstandort
Empfehlenswert ist ein gesonderter Raum für den Brennofen oder zumindest ein Schloss an der Ofentür damit unbefugte nicht versehentlich einen heissen Brennofen öffnen können.

Thermische Sicherheitsabstände
Die Oberfläche eines modernen Brennofens wird bis 150°C heiss, ältere Öfen können noch heisser werden. Deshalb dürfen keine brennbaren Gegenstände auf dem Ofen oder in unmittelbarer Nähe abgelegt werden. Den Ofen auf das mitgelieferte Untergestell bzw. auf einen anderen nicht brennbaren Unterbau stellen. Der Brennofen darf nicht auf einem Teppich, Holzboden oder einer anderen brennbaren Unterlage stehen; sofern dies nicht möglich ist, muss eine feuerfeste Unterlage verwendet werden ( Ofengrundriss plus ca. 20 - 30 cm ). Beim Aufstellen einen Sicherheitsabstand zu brennbaren Gebäudeteilen von 0,5 m allseitig und 1 m zur Decke einhalten. Achten Sie bei der Aufstellung des Ofens darauf, dass keine brennbaren Gegenstände ( brennbare Wände, Papier, Vorhänge, Holz usw. ) sich mehr als 50 cm dem Ofen nähern können. Im Zweifelsfall sind diese mit einer feuerfesten Isolation zu schützen. Über dem Ofen ist eine lichte Höhe von mindestens 1 m notwendig. Liegt die lichte Höhe unter 1 m, ist die Decke mit einer feuerfesten Isolation zu verkleiden. Die Fläche der Isolation sollte ca. dem 4-fachen Ofengrundriss entsprechen.

Raumentlüftung
Es ist für eine ausreichende Raumbelüftung zu sorgen. Stellen Sie den Brennofen in einen trockenen, gut durchlüfteten Raum. Beim Brennen von Keramik können je nach Zusammensetzung des Tones bzw. der Glasur gesundheitsschädliche Gase frei werden. Es ist daher erforderlich, die aus der Abluftöffnung austretenden „Abgase“ in geeigneter Weise ins Freie zu leiten. Bei der Aufstellung in Unterrichtsräumen in denen gleichzeitig gearbeitet und gebrannt wird, muss die Abluft über ein Ventilationssystem ins Freie geleitet werden.
 
Variante 1 – mit Ablufthaube und aktiver Abluftführung ins Freie
Die Abluft wird aufgefangen und vom Ventilator ins Freie befördert.

 

 
Variante 2 – mit passiver Abluftführung ins Freie Den mitgelieferten Bypass-Stutzen an der vorgesehenen Stelle ( auf dem Deckel oder an der Seite ) des Ofens montieren. Installation eines Abzugrohres: Hierzu kann ein verzinktes Stahlrohr, ein Edelstahlrohr oder ein flexibles Aluminiumrohr
von ca. 80 - 100 mm Ø eingesetzt werden. Das Abzugsrohr muss stetig steigend verlegt werden. Um den Bypass-Effekt zu erzielen, ist eine ausreichende Luftzufuhr in den Brennraum notwendig. Bei diesem System darf die Abluft nicht durch einen Lüfter abgesaugt werden. Der Bypass-Stutzen ist so dimensioniert, dass ein 80 mm Rohr problemlos eingesteckt werden kann. Die Temperatur an Stutzen und Rohr kann bis auf 200 °C ansteigen! Wir empfehlen Ihnen, alle Abluftleitungen, Wand- oder Deckendurchführungen sowie das Aussenkamin durch einen Kaminbauer nach den Normen der VKF erstellen zu lassen.

 
Variante 3 – ohne Abluftführung ins Freie
Während des Brandes sollte mindestens ein Kippfenster geöffnet werden, oder ein Abluftventilator mit ca. 400m3/h in den Brennraum eingebaut werden. Zudem ist eine ausreichende Luftzufuhr in den Brennraum notwendig.
 
Elektrische Anschlusswerte / Inbetriebnahme / Wartung
Bei der Beschaffung von Brennöfen ist man auf die Beratung durch einen Fachhändler angewiesen, der bezüglich der Grösse, der Regelbarkeit, der Beschickungsart und vor allem bezüglich der erforderlichen Anschlusswerte entscheidende Hinweise gibt und den Ofen nach der Instruktion in betrieb setzt. Eine auf den Brennofen abgestimmte Steckdose muss durch einen konzessionierten Elektroinstallateur montiert werden. Verlängerungskabel sind wo immer möglich zu vermeiden.

Kontrollieren Sie den Ofen, die Steuerung und die Ofenumgebung regelmässig äusserlich auf Veränderungen. Sollten Sie irgendwelche verdächtige oder defekte Teile ( auch Geräusche ) entdecken, muss der Ofen sofort ausser Betrieb gesetzt werden. Wir empfehlen Ihnen, den Ofen nach einem Transport oder nach jahrelangem Nichtgebrauch einer Sicherheitskontrolle zu unterziehen. Die Betriebssicherheit kann durch eine Kontrolle ( ca. alle 3 - 6 Jahre ) wesentlich erhöht werden. Verschleissteile wie der Schaltschütz werden dabei kontrolliert und können gegebenenfalls rechtzeitig ersetzt werden.
 
Gesundheit und Sicherheit beim Arbeiten mit Ton und Glasuren

In der Werkstatt nie essen, trinken oder rauchen. Alle Werkzeuge und Gerate nach Gebrauch reinigen.

Arbeiten Sie nur in gut belüfteten Räumen mit leicht zu reinigender Einrichtung und Wasserabweisenden Oberflächen sowie einem Wasseranschluss.

Ton-, Gips- und vor allem Glasurenreste sind Rohstoffe, die nicht ins Abwasser gehören, denn sie belasten unser Wasser und setzen sich im Leitungssystem ab. Schützen Sie die Umwelt und verhindern Sie das Verstopfen Ihrer Rohrsysteme. Durch Verwendung eines Tonabscheider gelangen nur noch geringste Mengen ins Abwasser.

Vermeiden Sie Staubentwicklung in der Luft. Am besten gar nicht erst Staub aufwirbeln! Alle Oberflächen mit einem Staubsauger mit Feinstaubfilter reinigen, nicht mit Bürste oder Besen. Nach dem Absaugen alle Flachen zusätzlich feucht wischen. Verunreinigungen, Kleckse, verschüttete Substanzen sofort entfernen. Das gilt sowohl für Pulver wie auch für Flüssigkeiten, die nach dem Trocknen Staub bilden können. Auf verschüttetem Schlicker auf dem Boden kann man ausserdem leicht ausrutschen

Beim Einrühren von gesundheitsschädlichen Glasuren in Wasser ist Staubbildung zu vermeiden – gegebenenfalls Atemschutz tragen! Noch besser ist es, bei der Neubeschaffung Glasuren in flüssiger, pastöser Konsistenz zu wählen. Bei den Töpferarbeiten werden Glasuren in der Regel durch Tauchen oder mit einem Pinsel aufgetragen. Mit einer Spritzpistole darf nur dann gearbeitet werden, wenn diese Arbeit wegen der dabei frei werdenden Gesundheit gefährdenden Staube an einem geeigneten Spritzstand erfolgt. Schutzhandschuhe und Schutzbrillen sind zu benutzen.

Bein Arbeiten am offenen Brennofen ( RAKU ) und Hantieren mit glühenden Objekten Hitzeschutzkleidung tragen, Haare zusammenbinden und eine Schutzbrille oder Hitzeschutzschild benützen. Diese Arbeite nur im Freien unter Berücksichtigung weiter Brandgefahren ausführen.

Beim Hantieren mit Farboxiden und Farbstoffen Handschuhe tragen.

Beim Verarbeiten von Mehlen und pulverförmigen Substanzen eine Atemschutzmaske tragen.

Schutzkleidung verwenden und Haare zusammenbinden. Dreckige Hände möglichst nicht an der Schürze abwischen, damit sich später kein Staub bildet Kleidung regelmässig waschen.

Beim Abschmirgeln oder Versäubern von trockener oder rohgebrannter Ware Atemschutzmaske und Schutzbrille tragen. Bei mechanischem Nacharbeiten sind schnittfeste Handschuhe zu tragen, da Glasurenüberstände und gebrannter Ton scharfkantig brechen können.

Ton kann als Bauschutt entsorgt werden. Glasuren und Rohstoffe können über Ihren Händler oder eine Sammelstelle für Spezialabfälle entsorg werden.

Achten Sie darauf, dass Ihre Tetanusimpfung noch wirksam ist. Denken Sie daran, dass roher Ton ursprünglich aus dem Erdboden gegraben wird und Keime enthalten kann, durch die sich offene Wunden infizieren.

Einen Erste-Hilfe-Kasten in der Werkstatt bereit halten. Schnitte und Kratzer, die beim Umgang mit keramischen Werkstoffen entstehen, entsprechend versorgen und schützen.
 
Gefährliche Substanzen

Manche beim Töpfern verwendete Substanzen wie Farbstoffe für Glasuren und Tone können beim Einatmen oder Schlucken Gesundheitsgefahren bergen. Studien belegen, dass manche Stoffe sogar durch die Haut aufgenommen werden können. Achten Sie bitte beim Umgang mit folgenden Substanzen auf entsprechende Schutzkleidung. STARK GIFTIG: Blei-, Cadmium-, Antimon-, Barium-Oxid und -Verbindungen. VORSICHT BEIM UMGANG MIT: allen Farbstoffen, besonders Kupfperoxid und -carbonat, Kobaltoxid und -carbonat, Chromoxid, Lithiumoxid, Zink-, Strontium-, Nickeloxid sowie Farbkörpern für Glasuren und Engoben, Borax, Borsäure, Quarz, Flirrt, Feldspat, Kaolim (China clay), Ball clay, Kreide, Dolomit.

Statt Materialien mit gefährlichen Inhaltsstoffen sind vorzugsweise Ersatzstoffe zu beschaffen. Kann beim Einkauf der Glasuren nicht ermittelt werden, welche Inhaltsstoffe enthalten sind, so ist nicht auszuschliessen, dass das Gemisch gefährliche Stoffe enthalten kann. Die im Handel angebotenen Glasuren enthalten teilweise Substanzen (z.B.Barium-, Cadmium-, Selenverbindungen), die gesundheitsgefährdend sind. Markenglasuren sind BAG Essgeschirr und Trinkgefässe dürfen nicht mit Glasuren versehen werden, in denen Schwermetalle enthalten sind.
 
Weitere Infos zum Thema Sicherheit:
 
Sicherheit im Untericht: Handbuch für Lehrkräfte - Bildende Kunst und Design ( Deutschland )
 

Sicherheit im Untericht: Handbuch für Lehrkräfte - Keramik ( Deutschland )

 

Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten. 

25.02.2009

 
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